Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Auftragnehmern und Auftragsgebern (Kunden). Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
- Die allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
- Informationen und Unterlagen, die zur Erbringung der Dienstleistungen notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und spätestens bei Auftragsvergabe dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Firmenberichte, Projektbeschreibungen, Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Der Auftraggeber hat ebenso einen Ansprechpartner zu nennen, der zur Klärung offener Fragen permanent zu Verfügung steht.
- Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Ausführung und Mängelbeseitigung
- Die Dienstleistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
- Die Vorgehensweise, der Umfang und die Art der zu erbringenden Vermittlungsdienstleistungen werden im Dienstleistungsvertrag geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Mängel und Verzögerungen, die auf fehlerhafte, unvollständige oder falsche Informationen und Textvorlagen zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragsnehmers.
- Der Anspruch auf vertretbare Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
- Der Anspruch auf Nachbesserung bzw. Nachholen ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung der Dienstleistung eingegangen ist.
- Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Auftragnehmer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
4. Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
5. Berufsgeheimnis
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
6. Vergütung und Grundlage der Berechnung
- Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen incl. Leerzeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.
- Übersetzungsaufträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig. Vermittlungsaufträge werden nach den im Vertrag geregelten Fristen zu vergüten.
- Der Umfang von Vermittlungsdienstleistungen ist nach Absprache individuell für jedes Projekt zu ermitteln. Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
- Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
- Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzungen und Informationen.
- Der Auftragnehmer hat das Urheberrecht an der Übersetzungen und zusammengestellten Informationen.
8. Vertragskündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Dienstleistung nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Auftragnehmer steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.
9. Anwendbares Recht
- Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.